|
|
|
|
| |
|
Hadjj: |
|
|
|
Ist eine Grundpflicht für jeden volljährigen Muslim mindestens einmal in seinem Leben die Wallfahrt nach Mekka zu verrichten, sofern er die finanziellen Mittel dafür aufbringen kann, Gesundheit und die Kraft dazu hat. Die Hajj Reise kann nur während bestimmter Tage im Jahr (08-12. Dhul Hijja) durchgeführt werden, aber die Umrah Reise kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen. Die Reise zum "Haus Allahs" und zur Stätte des Propheten Ibrahim (Abraham) darf nicht zum reinen "Höflichkeitsbesuch" degradiert werden. Deshalb ist auch die Pilgerfahrt an feste Riten und Voraussetzungen gebunden, deren Erfüllung dem Muslim hilft, das religiöse Bewusstsein zu erreichen, das der Bedeutung dieser Reise angemessen ist. |
|
|
|
Auf der Pilgerfahrt treffen die Muslime mit Glaubensbrüdern- und Schwestern aus aller Welt zusammen und erleben das Gefühl einer großartigen Glaubensgemeinschaft. Unabhängig von dem Rang, den sie in der Welt einnehmen, und von ihrer geographischen Herkunft usw. sind alle gleich bekleidet. Denn vor Allah (t) sind sie alle gleich - das einzige Unterscheidungsmerkmal für den Muslim ist die Aufrichtigkeit des Herzens und die Frömmigkeit des einzelnen Menschen. Diese Erlebnisse sollten die Pilgerfahrt für den Muslim zu einem unauslöschlichen Eindruck werden lassen und ihn in seinem Glauben bestärken. Zum Abschluss der Pilgerzeit feiern die Muslime ihr "Opferfest" (Id-al-Adha). |
|
|
|
Ihram (Weihezustand): |
|
|
|
Vor dem Betreten mekkanischen Bodens muss der Pilger an bestimmten, Miqat genannten Treffpunkten, seine Absicht fassen, die vorgeschriebene Hajj zu vollziehen. Diese Absicht wird ebenfalls vor jeder Handlung während des Hajj bekundet. Dann versetzt er sich auch äußerlich in den Weihezustand, indem er Waschungen und weitere Reinigungsriten vollzieht, seine Kleider ablegt, zwei ungenähte weiße Tücher anlegt (eins um die Hüften und eins um die Schultern geschlungen) und zwei Gebetseinheiten verrichtet. Bis zum Ende der eigentlichen Wallfahrt hat der Pilger alle Handlungen zu vermeiden, die seinen Weihezustand aufheben. |
|
|
|
Tawaf (Rundlauf um die
Kaaba): |
|
|
|
In der heiligen Moschee in Mekka umschreitet der Pilger die Kaaba siebenmalig. Die Kaaba sollte sich auf der linken Seite befinden, wobei Ausgangspunkt und Endpunkt der schwarze Stein ist. |
|
|
|
Tawafgebet: |
|
|
|
Nach dem Umlauf um die Kaaba verrichtet der Pilger zwei Gebetseinheiten, wenn möglich in der Nähe der Stätte Abrahams. |
| |
|
Sa'i (Streben): |
|
|
|
Nach dem Tawafgebet begibt sich der Pilger zum Hügel Safa und dann zum Hügel Marwa. Das laufen zwischen den Hügeln nennt man Sa`i. |
|
|
|
Die Sa`i besteht aus sieben Runden, wobei die Erste auf dem Hügel von Safa beginnt und die Letzte auf dem Hügel Marwa endet. |
| |
|
Taqsir (Kürzung): |
|
|
|
Nach der Verrichtung des Sa'y werden die Haar ein wenig gekürzt. Es
wird empfohlen, beides zu tun. Danach ist der Weihezustand teilweise
aufgehoben. |
| |
|
Arafat: |
|
|
|
Am 8. Zu I-Hidscha versetzen sich die Pilger wieder in den Weihezustand und ziehen in Gruppen zu dem etwa fünfundzwanzig Kilometer von Mekka entfernten Berg Arafat. Am 9. Dhul Hijja müssen sich die Pilger vom Mittag bis zum Sonnenuntergang in Arafat aufhalten. |
| |
|
Maschar: |
|
|
|
Nach Sonnenuntergang verlassen die Pilger Arafat wieder und ziehen nach Maschar (Muzdalifa), wo sie bis zum Sonnenaufgang des 10. Dhul Hijja verweilen. Den kurzen Aufenthalt in Maschar nutzen die Pilger u. a. dazu, 49 bzw. 70 Steinchen zu sammeln. |
| |
|
Mina: |
|
|
|
Nach dem kurzen Aufenthalt in Maschar setzen die Pilger ihre Wanderung fort, so dass sie nach Sonnenaufgang die Grenze zu Mina überschreiten. Dort steinigen sie symbolisch den Satan, indem sie 7 Steinchen auf eine Dschamarah al-Aqba genannte Säule werfen. Darauf werden Opfertiere geschlachtet. Das in der islamischen Welt gefeierte Opferfest (Id- al-Adha) erinnert an das Opfer Abrahams (Koran 37/107; 2/1241 und wird am 10. des Monats Dhul Hijja begangen. Im Anschluss daran wird das Haar geschoren bzw. gestutzt und der Weihezustand ist teilweise aufgehoben. |
| |
|
Tawaf: |
|
|
|
Nun begeben sich die Pilger erneut nach Mekka, vollziehen einen
weiteren siebenmaligen Rundlauf um die Kaaba und verrichten zwei
Einheiten des Tawafgebets. |
| |
|
Sa'i und Abschlußtawaf: |
|
|
|
Der Lauf zwischen Safa und Marwah wird wiederholt. Danach wird ein Abschlusstawaf um die Kaaba verrichtet, an den zwei Gebetseinheiten folgen. Die Pilger kehren noch am 10. Dhul Hijja nach Mina zurück, wo sie die Nacht des 10. und 11. Dhul Hijja verbringen müssen. Am 11. und 12. Tag haben sie jeweils 7 Steinchen auf die oben genannte und zwei weitere Säulen zu werfen. Damit ist die vorgeschriebene Pilgerfahrt beendet. Wer freiwillig auch am 13. Tag noch in Mina verweilt, muss den Steinigungsritus noch einmal wiederholen. Die Pilger bleiben üblicherweise noch ein paar Tage in Mekka und nutzen diese Gelegenheit zu weiteren Andacht und zu Diskussionen über die weltlichen Angelegenheiten der Muslime |
|