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Die Hajj

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Rotana Infobrief

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AGP

 

5- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson:

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ROTANA Touristik GmbH. Der Rücktritt ist von Ihnen schriftlich zu erklären.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann ROTANA Touristik GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:

a) Stornobedingungen für Flugpauschalreisen, mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften
    (Charter) oder bei eigener Anreise

Bis zum 30.Tag vor Reiseantritt - 20% des Reisepreises pro Person
Ab 29. - 22.Tag vor Reiseantritt - 30% des Reisepreises pro Person
Ab 21. - 15.Tag vor Reiseantritt - 40% des Reisepreises pro Person
Ab 14. - 8.Tag vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises pro Person
Ab 7 Tag vor Reiseantritt - 75% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise - 100% pro Person

b) Stornobedingungen für Hajj Flugreisen

Bis zum 45.Tag vor Reiseantritt - 25% des Reisepreises pro Person
Ab 44. - 30.Tag vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises pro Person
Ab 29. - 15.Tag vor Reiseantritt - 75% des Reisepreises pro Person
Ab 14.- 1.Tag vor Reiseantritt - 100% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise – 100% pro Person

5.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen erhebt ROTANA Touristik GmbH bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 25,-- pro Reiseteilnehmer. Sollten nachweislich höhere Umbuchungsgebühren anfallen so haben auch diese Sie zu tragen.

5.4 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann ROTANA Touristik GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber ROTANA Touristik GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.5 Im Falle eines Rücktritts kann ROTANA Touristik GmbH von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

 

6- Nicht in Anspruch genommene Leistung:

Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch ROTANA Touristik GmbH. Es bleibt Ihnen jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, ROTANA Touristik GmbH entstandenen geringen Schadens vorbehalten.

 

7- Rücktritt und Kündigung durch ROTANA Touristik GmbH:

ROTANA Touristik GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1 Fristlose Kündigung des Reisevertrags aus wichtig Grund. Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens ROTANA Touristik GmbH nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ROTANA Touristik GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

7.2 Kündigung bis 2 Wochen vor Reiseantritt: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist ROTANA Touristik GmbH verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ROTANA Touristik GmbH Sie davon zu unterrichten.

7.3 Kündigung bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ROTANA Touristik GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die ROTANA Touristik GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens ROTANA Touristik GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und sie die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot seitens ROTANA Touristik GmbH keinen Gebrauch machen.

 

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