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5- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson: |
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5.1 Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei ROTANA Touristik GmbH. Der
Rücktritt ist von Ihnen schriftlich zu erklären. |
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5.2 Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann
ROTANA Touristik GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender
pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen: |
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a) Stornobedingungen für Flugpauschalreisen, mit
Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften
(Charter) oder bei eigener Anreise |
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Bis zum 30.Tag vor Reiseantritt - 20% des Reisepreises pro
Person
Ab 29. - 22.Tag vor Reiseantritt - 30% des Reisepreises pro
Person
Ab 21. - 15.Tag vor Reiseantritt - 40% des Reisepreises pro
Person
Ab 14. - 8.Tag vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises pro
Person
Ab 7 Tag vor Reiseantritt - 75% des Reisepreises pro Person
Bei Nichtantritt der Reise - 100% pro Person |
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b) Stornobedingungen für Hajj Flugreisen |
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Bis zum 45.Tag vor Reiseantritt - 25% des
Reisepreises pro Person
Ab 44. - 30.Tag vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises pro
Person
Ab 29. - 15.Tag vor Reiseantritt - 75% des Reisepreises pro
Person
Ab 14.- 1.Tag vor Reiseantritt - 100% des Reisepreises pro
Person
Bei Nichtantritt der Reise – 100% pro Person |
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5.3 Werden auf Ihren Wunsch
nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des
zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt,
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart
oder der Beförderungsart vorgenommen erhebt ROTANA Touristik
GmbH bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von €
25,-- pro Reiseteilnehmer. Sollten nachweislich höhere
Umbuchungsgebühren anfallen so haben auch diese Sie zu tragen. |
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5.4 Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann
ROTANA Touristik GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender
pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen: |
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Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende gegenüber ROTANA Touristik GmbH als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. |
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5.5 Im Falle eines
Rücktritts kann ROTANA Touristik GmbH von Ihnen die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen. |
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6- Nicht in Anspruch genommene Leistung: |
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Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in
Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch
ROTANA Touristik GmbH. Es bleibt Ihnen jedoch der Nachweis
ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, ROTANA
Touristik GmbH entstandenen geringen Schadens vorbehalten. |
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7- Rücktritt und Kündigung durch ROTANA
Touristik GmbH: |
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ROTANA Touristik GmbH kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen: |
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7.1 Fristlose Kündigung des
Reisevertrags aus wichtig Grund. Wenn Sie die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens ROTANA Touristik GmbH
nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ROTANA Touristik GmbH, so
behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der
ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. |
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7.2 Kündigung bis 2 Wochen
vor Reiseantritt: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist ROTANA
Touristik GmbH verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, hat ROTANA Touristik GmbH Sie davon zu
unterrichten. |
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7.3 Kündigung bis 4 Wochen
vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ROTANA Touristik GmbH
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die ROTANA Touristik GmbH im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens ROTANA Touristik
GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände
nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und sie
die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn
sie Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird
Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von
einem Ersatzangebot seitens ROTANA Touristik GmbH keinen
Gebrauch machen. |
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