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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Nachstehende Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen den Reisenden und ROTANA Travel Service. Sie ergänzen die Vorschriften des Reisevertraggesetzes(§§ 651a-k BGB, Bundesgesetzblatt Teil 1/1979, S.509ff) und füllen diese Vorschriften aus. Sie berücksichtigen ebenfalls die durch das vom deutschen Bundestag am 21.04.1994 beschlossene Reiserecht.
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1- Abschluss des Reisevertrages: |
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Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie,
den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich, telefonisch oder über ein Computer
Reservierungs-System erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Alle Ermäßigungen wie z.B.
Kinderermäßigungen müssen bei Anmeldung beantragt werden. |
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Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir
die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung dem Anmelder bzw. dem
vom Anmelder gewählten Buchungsbüro zugesandt haben. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang
der Reisebestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb
dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach
werden wir Ihnen direkt oder über Ihr Reisebüro die vollständige
Reisebestätigung aushändigen oder zusenden. |
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2- Bezahlung: |
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2.1 Bei Vertragsschluss ist
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt eine Anzahlung in
Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten, ansonsten ist die
Reiseanmeldung nichtig. Der Restbetrag ist spätestens 40 Tage
vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden erst mit
Eingang der Restzahlung
Ausgehändigt. werden. |
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2.2 Ist der fällige
Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt, berechtigt uns dies, nach einer Mahnung,
zum Rücktritt vom Vertrag. ROTANA Touristik GmbH kann dann als
Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.2
verlangen, es sei denn, das bereits zu diesem Zeitpunkt ein
erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7
Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein,
wenden Sie sich bitte an uns oder Ihr Reisebüro.
Reisebestätigung aushändigen oder zusenden. |
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2.3 Entschädigung für
Reiserücktritte, Bearbeitung- und Umbuchungskosten sowie
Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. |
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3- Leistungen: |
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Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen in der Ausschreibung und aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in
der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für ROTANA Touristik
GmbH bindend. ROTANA Touristik GmbH behält sich jedoch
ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Ausschreibung zu erklären, über die Sie vor Buchung
selbstverständlich informiert werden. |
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4- Leistungs- und Preisänderungen: |
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Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn Sie
von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden und
wenn Sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere
für die Gestaltung und Einhaltung der Flugpläne. Kurzfristige
Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes
sind oft nicht vermeidbar. Wir sind insoweit zu einer
Leistungsänderung jederzeit berechtigt. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ROTANA
Touristik GmbH ist verpflichtet Sie
über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ROTANA Touristik GmbH
Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten. werden. |
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ROTANA Touristik GmbH behält sich
vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderungen der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat ROTANA Touristik GmbH
Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ROTANA
Touristik GmbH in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot
anzubieten. |
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