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AGP

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen den Reisenden und ROTANA Travel Service. Sie ergänzen die Vorschriften des Reisevertraggesetzes(§§ 651a-k BGB, Bundesgesetzblatt Teil 1/1979, S.509ff) und füllen diese Vorschriften aus. Sie berücksichtigen ebenfalls die durch das vom deutschen Bundestag am 21.04.1994 beschlossene Reiserecht.

 

1- Abschluss des Reisevertrages:

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über ein Computer Reservierungs-System erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Alle Ermäßigungen wie z.B. Kinderermäßigungen müssen bei Anmeldung beantragt werden.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung dem Anmelder bzw. dem vom Anmelder gewählten Buchungsbüro zugesandt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Reisebestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir Ihnen direkt oder über Ihr Reisebüro die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

 

2- Bezahlung:

2.1 Bei Vertragsschluss ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten, ansonsten ist die Reiseanmeldung nichtig. Der Restbetrag ist spätestens 40 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden erst mit Eingang der Restzahlung
Ausgehändigt. werden.

2.2 Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies, nach einer Mahnung, zum Rücktritt vom Vertrag. ROTANA Touristik GmbH kann dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.2 verlangen, es sei denn, das bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte an uns oder Ihr Reisebüro. Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

2.3 Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitung- und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.

 

3- Leistungen:

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Ausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für ROTANA Touristik GmbH bindend. ROTANA Touristik GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

 

4- Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn Sie von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn Sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung und Einhaltung der Flugpläne. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind oft nicht vermeidbar. Wir sind insoweit zu einer Leistungsänderung jederzeit berechtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ROTANA Touristik GmbH ist verpflichtet Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ROTANA Touristik GmbH Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. werden.

ROTANA Touristik GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ROTANA Touristik GmbH Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ROTANA Touristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.

 

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